Die Satzung des Fördervereins Steppke e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen Steppke Der Verein hat seinen Sitz in der
Kindertagesstätte “Schwielowsee” OT Caputh
Str. d. Einheit 86a
14548 Schwielowsee.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz “e.V..

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Der Verein unterstützt die Kindertagesstätte “Schwielowsee in Caputh bei der Umsetzung ihrer konzeptionellen Ziele.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung der Kinder der Kindertagesstätte “Schwielowsee, somit die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 10b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

Unterstützung bei Kita-Veranstaltungen,

Unterstützung der Kita bei der Durchführung besonderer pädagogischer Aktivitäten, Projekte, Exkursionen, Ausflüge etc.,

Unterstützung bei der Beschaffung von zusätzlichen Materialien oder Ausstattungsgegenständen, die der kognitiven, motorischen bzw. sozialen Förderung der Kinder dienen.

Mitgliedsbeiträge und Sammlung von Spenden.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 1 Monat vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

§ 5 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr einberufen. Die Einladung erfolgt zwei Wochen vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse bzw. eMail-Adresse des Mitglieds.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:

Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes

Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes

Wahl der Revisoren

Entgegennahme des Jahresberichtes und des Revisionsberichtes der Revisoren

Beschluss über Änderungen der Satzung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder

Beschluss des Vereinshaushaltes

Beratung und Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes im Falle von grober Behinderung der Vereinsarbeit

Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und stehen jedem Mitglied zur Einsicht zur Verfügung.
Die Protokolle werden von der/dem Versammlungsleiter/in und der/dem Protokollführer/in unterzeichnet.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt, die von jedem Mitglied eingesehen werden können.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für zwei Jahre. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Er ist verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung in jeder Art und Weise rechenschaftspflichtig.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung durchzuführen.

§ 7 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

§ 8 Auflösung des Vereins / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur gefasst werden, wenn er den Vereinsmitgliedern als Entwurf mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen ist.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Schulförderverein der Grundschule “Albert Einstein in Caputh, der das Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Nachfolgend aufgeführte Gründungsmitglieder des Vereins “Steppke sind mit der vorliegenden Satzung einverstanden und bestätigen ihr Einverständnis mit ihrer Unterschrift.

Henrike Schulz, geb. 07.06.1973 OT Caputh Steuerfachwirtin Weinbergstr. 50 14548 Schwielowsee
Martina Mehner, geb. 12.03.1974 OT Caputh Pharma-Referentin Am Krähenberg 8 14548 Schwielowsee
Alexandra Thieroff, geb. 04.03.1972 OT Caputh Unternehmensberaterin Feldstr. 5 14548 Schwielowsee
Katja Hofmann, geb. 20.03.1975 OT Caputh Controller Str. d. Einheit 61 14548 Schwielowsee
Ramona Arnold, geb. 22.03.1964 OT Caputh Trainerin für Bewegungstherapie Wilhelmshöhe 12 14548 Schwielowsee
Susanne Günther, geb. 18.04.1972 OT Caputh Chemielaborantin Gartenstr. 23 14548 Schwielowsee
Anne Goldberg, geb. 30.08.1967 OT Caputh Kita-Leiterin Wilhelmshöhe 4 14548 Schwielowsee

 

Hier können Sie die Satzung des Fördervereins Steppke e.V. bequem herunter laden: Satzung zum download (pdf)